§ 9 Abteilungskassen

1. Soweit die Wahl eines Kassiers in der Abteilung erfolgt, führt dieser die Abteilungskasse und den

Zahlungsverkehr. Ansonsten obliegt diese Verantwortung dem Abteilungsleiter.

2. Der gesamte Zahlungsverkehr wird von der Abteilung über das Abteilungskonto grundsätzlich bargeldlos

abgewickelt.

3. Eine Barkasse der Abteilung soll nur bei regelmäßigen Wettkämpfen und Veranstaltungen und daraus

folgenden Ticketverkäufen, Startgeldern oder anderen Verkäufen eingerichtet werden. Alle anderen

Ausgaben sind bargeldlos über die Konten des Vereins abzuwickeln.

4. Der Verantwortungsbereich des Zahlungsverkehrs kann durch den Kassier auf den Abteilungsleiter

übertragen werden.

5. Kompetenzübertragungen des Kassiers sind schriftlich zu dokumentieren.

6. Die Erteilung von Kontovollmachten über Abteilungskonten wird ausschließlich nach Genehmigung des

Vorstandes über die Buchhaltung des Vereins abgewickelt.

7. Die Rahmenbedingungen der Abteilungsbuchhaltung (Kontenplan, technische Wege, Software) werden

durch die Buchhaltung des Vereins festgelegt.

8. Für Beiträge, (Aufnahme-)Gebühren und Umlagen der Abteilungen gilt § 1 Nr. 1 der Finanzordnung

entsprechend.